Damit der Vorsorgeauftrag gültig ist, muss dieser entweder wie ein Testament komplett handgeschrieben sein oder öffentlich beurkundet werden.
Wenn Sie bereits einen Vorsorgeauftrag erstellt haben (z.B. im Internet) und diesen nicht von Hand abschreiben wollen, so müssen Sie diesen öffentlich beurkunden lassen. Wir beurkunden Ihren Vorsorgeauftrag zum günstigen Pauschalpreis.
Nehmen Sie hierfür unverbindlich mit uns Kontakt auf.