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Wenn Sie den Sitz einer ausländischen Gesellschaft/Stiftung in die Schweiz verlegen wollen, so setzt Art. 161 Abs. 1 IPRG voraus, dass die Gesellschaft die Voraussetzungen des ausländischen Rechts erfüllt und die Anpassung an eine schweizerische Rechtsform möglich ist.
In der Schweiz wird hierfür ein Rechtsgutachten verlangt, welches bestätigt, dass eine Anpassung an Schweizer Recht möglich ist. Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung stellt dabei häufig diese Rechtsgutachten aus. Ein Gutachten kann aber auch von einer anderen qualifizierten Stelle ausgestellt werden. Dies in der Regel zu erheblich geringeren Kosten! Unser Notariat erstellt verschiedene Rechtsgutachten für verschiedenste Bereiche.
Wenn Sie ein Rechtsgutachten von unserem Notariat wünschen, so können Sie uns jederzeit – allenfalls mit einer kurzen Zusammenfassung des Sachverhalts – für eine unverbindliche Preisanfrage kontaktieren.
Neben der Erstellung von Rechtsgutachten stehen wir ihnen auch in der Durchführung der Sitzverlegung begleitend zur Seite.