Was ist eine Beglaubigung?
Mit amtlichen Beglaubigungen wird beispielsweise die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Im Gegensatz zur öffentlichen Beurkundung wird bei Beglaubigungen kein Bezug zum Inhalt des Dokumentes genommen. Der Notar hat daher keine spezifischen Aufklärungs- oder Informationspflichten.
Unser Notariat in St. Gallen beglaubigt Unterschriften, Kopien, Abschriften, Auszüge, Fotografien, etc. Weiter beglaubigen wir Ihnen die Übereinstimmung von Abschriften und Auszügen aus Originaldokumenten, die Identität von Personen auf Fotografien und nehmen die Sicherung des Datums auf einem uns vorgelegten Dokument vor.
Wenn Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen möchten, haben Sie persönlich bei uns vorbeizukommen. Sie müssen uns einen amtlichen Ausweis vorlegen. Wir akzeptieren Pass, Identitätskarte (ID) oder Ausländerausweis. Der Führerausweis genügt nicht.
Falls Sie die Beglaubigung weder bei uns oder sonst bei einem Notar in Ihrer Nähe vornehmen können, so besteht die Möglichkeit, die Unterschrift per Telefon beglaubigen zu lassen. Für mehr Informationen zu dieser Fernbeglaubigung kontaktieren Sie uns am einfachsten per Telefon. Weitere Informationen finden Sie zudem hier.
Formular zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift
Grundsätzlich haben Sie das zu beglaubigende Dokument selber mitzubringen. Auf Wunsch können wir Ihnen das Dokument jedoch auch vorbereiten (z.B. eine Vollmacht). Nehmen Sie hierzu mit uns vorher telefonisch oder per Mail Kontakt auf. Auf Wunsch nehmen wir auch Beglaubigungen ausserhalb der regulären Bürozeiten für Sie vor.
Wenn die Beglaubigung nicht auf einem speziellen Formular erfolgen muss, so können Sie auch das untenstehende Standardformular ausdrucken und mitnehmen.