© db-Legal AG I Anwaltskanzlei und Notariat in St.Gallen

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Unsere Büroadresse:

Advoro AG

Dufourstrasse 150

9000 St.Gallen

08:00 - 12:00 13:30 - 17:30

Montag bis Freitag

Beglaubigungen

Was ist eine Beglaubigung?

Mit amtlichen Beglaubigungen wird beispielsweise die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Im Gegensatz zur öffentlichen Beurkundung wird bei Beglaubigungen kein Bezug zum Inhalt des Dokumentes genommen. Der Notar hat daher keine spezifischen Aufklärungs- oder Informationspflichten.

Unser Notariat in St. Gallen beglaubigt Unterschriften, Kopien, Abschriften, Auszüge, Fotografien, etc. Weiter beglaubigen wir Ihnen die Übereinstimmung von Abschriften und Auszügen aus Originaldokumenten, die Identität von Personen auf Fotografien und nehmen die Sicherung des Datums auf einem uns vorgelegten Dokument vor.

Wenn Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen möchten, haben Sie persönlich bei uns vorbeizukommen. Sie müssen uns einen amtlichen Ausweis vorlegen. Wir akzeptieren Pass, Identitätskarte (ID) oder Ausländerausweis. Der Führerausweis genügt nicht.

Falls Sie die Beglaubigung weder bei uns oder sonst bei einem Notar in Ihrer Nähe vornehmen können, so besteht die Möglichkeit, die Unterschrift per Telefon beglaubigen zu lassen. Für mehr Informationen zu dieser Fernbeglaubigung kontaktieren Sie uns am einfachsten per Telefon. Weitere Informationen finden Sie zudem hier.

Formular zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift

Grundsätzlich haben Sie das zu beglaubigende Dokument selber mitzubringen. Auf Wunsch können wir Ihnen das Dokument jedoch auch vorbereiten (z.B. eine Vollmacht). Nehmen Sie hierzu mit uns vorher telefonisch oder per Mail Kontakt auf. Auf Wunsch nehmen wir auch Beglaubigungen ausserhalb der regulären Bürozeiten für Sie vor.

Wenn die Beglaubigung nicht auf einem speziellen Formular erfolgen muss, so können Sie auch das untenstehende Standardformular ausdrucken und mitnehmen.

 

Formular zur Ermächtigung einer Drittperson für die Reise mit Ihrem Kind

Wenn Ihr Kind mit einer Drittperson (z.B Grosseltern, Freunde, etc.) ins Ausland reisen soll, so verlangen die ausländischen Grenzbehörden in der Regel eine Vollmacht der sorgeberechtigten Person.  Diese strenge Praxis dient der Verhinderung der internationalen Kindesentführung.

Sie brauchen nur das untenstehende Formular auszufüllen und auszudrucken. Anschliessend können wir das Dokument beglaubigen. Vereinbaren Sie hierfür bitte vorgängig einen Termin.

Vollmacht für Fahrt mit fremdem Auto

Wenn Sie mit einem fremden Auto (Auto eines Freundes, des Vaters, etc.) ins Ausland reisen, so empfehlen wir Ihnen, eine entsprechende beglaubigte Vollmacht des Fahrzeughalters mitzuführen. Mit einer beglaubigten Vollmacht verhindern Sie, dass man Sie an der Weiterfahrt hindert. Denn ohne ein entsprechendes Dokument vermutet die Polizei, dass das Auto allenfalls gestohlen oder sonst wie unrechtmässig entwendet wurde.

Wenn Sie eine beglaubigte Vollmacht wünschen, so können Sie das untenstehende Formular ausfüllen aund ausdrucken. Anschliessend brauchen Sie nur einen Termin bei uns zu vereinbaren und das Dokument beglaubigen zu lassen.

Für Fragen bzw. zur Terminvereinbarung können Sie uns jederzeit unverbindlich telefonisch kontaktieren +41 71 272 26 55.

Unsere Preise

Die attraktiven Preise für Beglaubigungen

Wir erbringen unsere Dienstleistungen im ganzen Kanton St. Gallen. Wünschen Sie eine Beurkundung oder Beglaubigung bei Ihnen zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Preisanfrage

Beglaubigung
CHF 40
  • Beglaubigung von Kopien
  • Beglaubigung von Zertifikaten
  • Beglaubigung von Zeugnissen
  • Beglaubigung auf Deutsch und in Fremdsprachen
  • Spezialpreis ab 3 oder mehr Beglaubigungen
*Kontaktieren Sie uns für eine genaue Preisofferte
Beglaubigung
CHF 50
  • Beglaubigung Ihrer Unterschrift
  • Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf Vollmachten
  • Beglaubigung auf Deutsch und in Fremdsprachen
  • Spezialpreis ab 3 oder mehr Beglaubigungen
*Kontaktieren Sie uns für eine genaue Preisofferte

Was ist eine Apostille?

Wenn Sie ein Dokument beglaubigen lassen wollen, um dieses einer ausländischen Behörde vorzulegen, so verlangt diese in der Regel die sogenannte Apostille.

Dabei handelt es sich um eine besondere Art der Überbeglaubigung. Dabei wird einfach ausgedrückt von einer staatlichen Stelle bestätigt, dass der Notar, welcher die Beglaubigung erstellte, hierfür auch berechtigt war. Im Rahmen des Haager Übereinkommens vom 05. Oktober 1961 wurde ein standardisiertes Verfahren für diese Überprüfung vereinbart, die sog. Apostille. Die Apostille garantiert dabei, dass das Dokument im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung durch die diplomatische oder konsularische Vertretung akzeptiert wird.

Ob Ihr Land das Übereinkommen von Den Haag unterzeichnet hat, ersehen Sie aus der Apostillenliste.

Die Apostille kann nur bei den Staatskanzleien eingeholt werden. Sie müssen dabei zu derjenigen Staatskanzlei, in dessen Kanton der Notar die Beglaubigung ausstellte. Eine Liste der Staatskanzleien finden Sie hier.

Unser Notariat nimmt Beurkundungen und Beglaubigungen mit Wirkung für die gesamte Schweiz vor. Auf Wunsch können wir auch direkt die Apostille für Sie organisieren.

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Hinweis

Unser Notariat in St. Gallen erstellt öffentliche Urkunden und Beglaubigungen für die gesamte Schweiz. Es spielt keine Rolle wo Sie wohnhaft sind. Unsere Beglaubigungen und Beurkundungen sind überall gültig.

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