Was regelt man in einem Erbvertrag?
Neben der Möglichkeit durch den Notar ein sog. öffentliches Testament zu verfassen, kann es sinnvoll sein, einen Erbvertrag zu unterzeichnen. Im Gegensatz zum einseitigen Testament ist der Erbvertrag eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Vertragsparteien unter Mitwirkung von zwei unabhängigen Zeugen. Mittels Erbvertrag trifft der Erblasser mit einer Person bindende Abmachungen über seinen Nachlass. Mittels Testament dagegen trifft der Erblasser einseitige, jederzeit widerrufbare Anordnungen über seinen Nachlass. Der Erbvertrag gibt die Möglichkeit, den Nachlass unter Mitwirkung aller Betroffenen, nach den individuellen Bedürfnissen der Vertragsparteien, das heisst unabhängig von den gesetzlichen Pflichtteilsansprüchen zu regeln.
Was regelt man in einem Ehevertrag?
Mit einem Ehevertrag können die Ehepartner einen Güterstand wählen oder ändern. Sie können jedoch nur innerhalb der drei vom Gesetz vorgegebenen Güterstände wählen (bzw. gewissen Mischlösungen), andere Lösungen sind nicht möglich. Ohne vertragliche Regelung gilt der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Die Vereinbarung der Gütertrennung ist dabei die häufigste vertragliche Anordnung. Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen beider Ehepartner völlig getrennt. Es besteht keine gegenseitige Beteiligung am Vermögen des andern Ehepartners, weshalb auch keine güterrechtliche Abrechnung bei Auflösung der Ehe vorzunehmen ist. Wichtig ist jedoch, die Vermögenswerte klar und eindeutig getrennt zu halten.
Die Vereinbarung der Gütertrennung hat weder Auswirkungen auf die Altersvorsorge (1. und 2. Säule) noch auf die Pflicht zur Leistung von nachehlichem Unterhalt.
Vermögensverträge nach Partnerschaftsgesetz
Im Hinblick auf die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft kann eine besondere vermögensrechtliche Regelung vereinbart werden. Dies kann deshalb sinnvoll sein, da, im Gegensatz zum Eherecht, bei der eingetragenen Partnerschaft die Gütertrennung den ordentlichen Güterstand darstellt. Durch die Vereinbarung, dass das Vermögen gemäss den Bestimmungen über die Errungenschaftsbeteiligung geteilt wird kann somit eine weitere Angleichung an das Eherecht erzielt werden.