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Aufgepasst bei der Firmenwahl

Sie stehen kurz vor der Gründung Ihres eigenen Unternehmens? Herzliche Gratulation!

Neben einem Geschäftsplan und der Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist selbstverständlich auch der Auftritt Ihres neuen Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Entsprechend muss die Wahl der Firma wohl überlegt sein, schliesslich gewinnt Ihre Unternehmung mit der Firma auch Wiedererkennungswert. Viele Gründer wägen lange ab, ehe sie sich auf eine Firma festlegen. Umso enttäuschender ist es dann, wenn diese vom Handelsregisterführer beanstandet und zurückgewiesen wird.

Damit Ihnen dies nicht passiert, stellen wir Ihnen die wichtigsten Regeln um die Firmenbildung und eine Liste der gesperrten Abkürzungen und Bezeichnungen zur Verfügung. Die nachfolgenden Links führen Sie zu den entsprechenden Dokumenten.

Liste der gesperrten Begriffe

Anleitung und Weisung zur Bildung von Firmen und Namen

Bei Fragen stehen unsere Notare Ihnen gerne zur Verfügung.

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Hinweis

Unser Notariat in St. Gallen erstellt öffentliche Urkunden und Beglaubigungen für die gesamte Schweiz. Es spielt keine Rolle wo Sie wohnhaft sind. Unsere Beglaubigungen und Beurkundungen sind überall gültig.

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