© db-Legal AG I Anwaltskanzlei und Notariat in St.Gallen

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Was ist eine Apostille ?

Wenn Sie ein Dokument beglaubigen lassen wollen und dieses einer ausländischen Behörde vorlegen wollen, so verlangt diese in der Regel die sogenannte Apostille. Dabei handelt es sich um eine besondere Art der Überbeglaubigung. Dabei wird einfach ausgedrückt von einer staatlichen Stelle bestätigt, dass der Notar, welcher die Beglaubigung erstellte, hierfür auch berechtigt war. Im Rahmen des Haager Übereinkommens vom 05. Oktober 1961 wurde ein standardisiertes Verfahren für diese Überprüfung vereinbart, die sog. Apostille. Die Apostille garantiert dabei, dass das Dokument im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung durch die diplomatische oder konsularische Vertretung akzeptiert wird.

Ob Ihr Land das Übereinkommen von Den Haag unterzeichnet hat, ersehen Sie aus der Apostillenliste.

Die Apostille kann nur bei den Staatskanzleien eingeholt werden. Sie müssen dabei zu derjenigen Staatskanzlei, in dessen Kanton der Notar die Beglaubigung ausstellte. Eine Liste der Staatskanzleien finden Sie hier.

Unser Notariat nimmt Beurkundungen und Beglaubigungen mit Wirkung für die gesamte Schweiz vor. Auf Wunsch können wir auch direkt die Apostille für Sie organisieren.

 

 

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Hinweis

Unser Notariat in St. Gallen erstellt öffentliche Urkunden und Beglaubigungen für die gesamte Schweiz. Es spielt keine Rolle wo Sie wohnhaft sind. Unsere Beglaubigungen und Beurkundungen sind überall gültig.

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