Wer mit einem fremden Auto (Auto eines Freundes, des Vaters, etc.) ins Ausland reist, dem sei empfohlen, eine entsprechende beglaubigte Vollmacht des Fahrzeughalters mitzuführen. An der Grenze (gerade bei Fahrten in den Balkan) kommt es häufig zu polizeilichen Kontrollen. Es ist diesfalls ratsam, sich eine entsprechende beglaubigte Vollmacht ausstellen zu lassen. Ansonsten kann es sein, dass die Polizei den Nachweis verlangt, dass das Auto nicht gestohlen oder sonst wie unrechtmässig entwendet wurde. Eine beglaubigte Vollmacht erspart hier unnötige Zeitverluste und Ärger.
Eine beglaubigte Vollmacht kann bei unserem Notariat bezogen werden.
Zudem sei empfohlen, die Reise mit der Versicherung abzusprechen. Denn das Überlassen eines fremden Autos an einen Dritten für längere Zeit, kann versicherungsrechtliche Konsquenzen zeitigen. Der Kontakt mit der Versicherung kann auch hier unnötige Probleme frühzeitig verhindern.