Wenn ausländische Staatsangehörige – ohne dabei das alleinige Sorgerecht inne zu haben – mit Ihrem Kind ins Ausland reisen, so verlangen die ausländischen Grenzbehörden in der Regel eine Vollmacht der sorgeberechtigten Person. Auch wenn Ihnen das gemeinsame Sorgerecht zusteht, verlangen die Behörden in der Regel die schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten. Dies gilt natürlich erst recht, wenn Sie nicht mit Ihrem eigenen Kind ins Ausland reisen (z.B. Grosseltern, Onkel, etc.). Diese strenge Praxis dient der Verhinderung der internationalen Kindesentführung.
Es sei somit empfohlen, stets eine beglaubigte Vollmacht mitzuführen. Dies verhindert allfällige Probleme mit den Grenzbehörden. Das entsprechende Vollmacht können Sie direkt mit unten stehendem Link ausdrucken und ausfüllen. Anschliessend brauchen Sie nur einen Termin bei uns zu vereinbaren um das Dokument beglaubigen zu lassen. Die Kosten betragen pauschal CHF 50.-.
Formular zur Ermächtigung einer Drittperson für die Reise mit Kind
Für Fragen bzw. zur Terminvereinbarung können Sie uns jederzeit unverbindlich telefonisch kontaktieren +41 71 272 26 55.