© db-Legal AG I Anwaltskanzlei und Notariat in St.Gallen

logo

Unsere Büroadresse:

Advoro AG

Dufourstrasse 150

9000 St.Gallen

08:00 - 12:00 13:30 - 17:30

Montag bis Freitag

Fürsorgeleistung durch Erben

Häufig kommt es vor, dass sich ein Kind intensiver um den kranken Vater oder die kranke Mutter sorgt als die anderen Nachkommen. Wer für die Fürsorge viel Zeit und Geld aufwendet und meint, hierfür nach dem Tod einen “Ausgleich” zu erhalten, der irrt.

Stirbt der kranke Vater oder die kranke Mutter nach einer intensiven und aufwändigen Pflegezeit, so stehen diejenigen Erben, welche sich mühevoll um die Betreuung gekümmert haben, nicht besser da, als alle anderen Erben. Denn die getätigten Aufwendungen für die Pflege gelten gem. herrschender Rechtsprechung als sittliche Pflicht. Hierfür geleistetes kann nicht zurückgefordert werden. Wer somit nicht auf den “Goodwill” der übrigen Erben angewiesen sein will, dem sei empfohlen, frühzeitig vorzusorgen.

Zwei Wege sind denkbar: Einerseits kann mit dem Vater oder der Mutter ein Vertrag unterzeichnet werden, worin die Entschädigung klar geregelt wird. Zum Zeitpunkt des Todes noch nicht bezogene Entschädigungen, können gegenüber den Erben geltend gemacht werden. Andererseits kann der Vater oder die Mutter im Rahmen eines Testaments denjenigen Erben, welche sich intensiv um sie kümmerten, ein (zusätzliches) Vermächtnis ausrichten.

Es empfiehlt sich, die Situation frühzeitig zu analysieren und entsprechende Vorkehren zu treffen. Unser Advokaturbüro und Notariat steht Ihnen hierzu gerne beratend zur Seite.

Comments are closed.
  • de
    • en
    • es
Hinweis

Unser Notariat in St. Gallen erstellt öffentliche Urkunden und Beglaubigungen für die gesamte Schweiz. Es spielt keine Rolle wo Sie wohnhaft sind. Unsere Beglaubigungen und Beurkundungen sind überall gültig.

Wir verwenden Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis bieten zu können. Wenn Sie auf dieser Seite weitersurfen stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu.