Häufig kommt es vor, dass sich ein Kind intensiver um den kranken Vater oder die kranke Mutter sorgt als die anderen Nachkommen. Wer für die Fürsorge viel Zeit und Geld aufwendet und meint, hierfür nach dem Tod einen “Ausgleich” zu erhalten, der irrt.
Stirbt der kranke Vater oder die kranke Mutter nach einer intensiven und aufwändigen Pflegezeit, so stehen diejenigen Erben, welche sich mühevoll um die Betreuung gekümmert haben, nicht besser da, als alle anderen Erben. Denn die getätigten Aufwendungen für die Pflege gelten gem. herrschender Rechtsprechung als sittliche Pflicht. Hierfür geleistetes kann nicht zurückgefordert werden. Wer somit nicht auf den “Goodwill” der übrigen Erben angewiesen sein will, dem sei empfohlen, frühzeitig vorzusorgen.
Zwei Wege sind denkbar: Einerseits kann mit dem Vater oder der Mutter ein Vertrag unterzeichnet werden, worin die Entschädigung klar geregelt wird. Zum Zeitpunkt des Todes noch nicht bezogene Entschädigungen, können gegenüber den Erben geltend gemacht werden. Andererseits kann der Vater oder die Mutter im Rahmen eines Testaments denjenigen Erben, welche sich intensiv um sie kümmerten, ein (zusätzliches) Vermächtnis ausrichten.
Es empfiehlt sich, die Situation frühzeitig zu analysieren und entsprechende Vorkehren zu treffen. Unser Advokaturbüro und Notariat steht Ihnen hierzu gerne beratend zur Seite.