Nur ungern beschäftigt man sich mit den Folgen möglicher Schicksalsschläge. Doch was geschieht, wenn Sie nach einem Unfall ins künstliche Koma versetzt werden? Wer bezahlt die Kosten? Wünschen Sie sich ein Leben auch unter schwerster Behinderung? Was geschieht im Todesfalle? Viele dieser Fragen sind höchstpersönlicher Natur. Nur Sie selber sind im Stande (und rechtlich verfügungsbefugt) diese Fragen zu beantworten und entsprechende Vorsorgemassnahmen zu treffen. Das Gesetz erlaubt im Rahmen von Vorsorgeaufträgen und/oder Patientenverfügungen ganz wichtige Aspekte vorzeitig zu klären. Auch ein Testament kann viele Probleme und Unklarheiten frühzeitig beseitigen. Gerade Konkubinatspaaren sei empfohlen, die Fragen des Erbrechts klar zu regeln. Nicht selten können Unterlassungen in diesem Bereich zu erheblichen Nachteilen führen. Sie finden auf dieser Webpage weitere nützliche Informationen zum Vorsorgeauftrag oder der Patientenverfügung. Bei weiteren Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren.
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