© db-Legal AG I Anwaltskanzlei und Notariat in St.Gallen

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Beurkundung deutscher Ehe- und Erbverträge in der Schweiz

Unser Notariat in St. Gallen kann auch Ehe- und/oder Erbverträge von Personen mit Wohnsitz in Deutschland beurkunden. Besonders attraktiv ist dabei, dass die Beurkundungskosten in der Schweiz nicht vom Streitwert des beurkundeten Geschäfts abhängen. Die Preisunterschiede im Vergleich zu Deutschland sind daher teilweise enorm.

Unser Notariat beurkundet regelmässig Erbverträge oder eidesstattliche Erklärungen für Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Dies ist zulässig und wird in Deutschland auch anerkannt. Dies hat der deutsche Bundesgerichtshofs (BGH) mit Entscheid vom 17. Dezember 2013 (II ZB 6/13) klar bestätigt. Voraussetzung ist, dass der beurkundende Notar das zu beurkundende Rechtsgeschäft versteht und die anwesenden Personen umfassend darüber aufklären kann.

Ablauf

Sofern Sie als deutscher Kunde in unserem Notariat einen Ehe- oder Erbvertrag erstellen wollen, so empfehlen wir grundsätzlich den Beizug eines deutschen Anwalts. Da sich der Vertrag nach deutschem Recht richtet, wird er Sie über den genauen Inhalt beraten können. Sinnvoll ist dabei, dass sich der deutsche Anwalt in der Folge an unser Schweizer Notariat wendet, um die Beurkundung mit uns abzusprechen und allenfalls notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Steht der Inhalt des Ehe- oder Erbvertrags fest, so erfolgt die Beurkundung in unserem Notariat in St. Gallen. Grundsätzlich ist hierbei der Besuch vor Ort bei uns in St. Gallen notwendig. Wir besprechen im Anschluss die Urkunde mit Ihnen und organisieren auch die notwendigen Zeugen (bei Erbverträgen erforderlich).

Nachdem wir die Beurkundung vorgenommen haben, erfolgt die Hinterlegung des Erbvertrags beim zuständigen Amtsgericht in Deutschland. Die Einreichung kann direkt durch unser Notariat vorgenommen werden. Zusätzlich erfolgt die Registrierung im Zentralen Testamentsregister (TSR) in Berlin.

Kosten

Anders als in Deutschland finden in unserem Notariat weder fixen Tarife/Prozentsätze für Beurkundungen Anwendung, noch die streitwertabhängige Beurkundungsgebühr. In unserem Notariat in St. Gallen erfolgt die Beurkundung grundsätzlich nach Stundenaufwand resp. einer Pauschale. Dies würden wir im Einzelfall mit Ihnen besprechen. Im Vergleich zu Deutschland sind die Kosten jedoch erheblich tiefer, so dass sich ein Ausflug in die Schweiz lohnt. Wir empfehlen Ihnen die Beurkundung bei uns direkt mit einer Reise in die Schweiz zu verbinden, so dass es sich gleich doppelt lohnt:-).

Möchten Sie Ihren Ehe- und/oder Erbvertrag in der Schweiz beurkunden lassen? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie unser Notariat in St. Gallen für weitere Fragen oder für eine unverbindliche Kostenschätzung.

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Hinweis

Unser Notariat in St. Gallen erstellt öffentliche Urkunden und Beglaubigungen für die gesamte Schweiz. Es spielt keine Rolle wo Sie wohnhaft sind. Unsere Beglaubigungen und Beurkundungen sind überall gültig.

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