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Vollmacht erstellen

Rechtssichere Vollmachten – Schnell, Unkompliziert & Beglaubigt

Ob für private Angelegenheiten, Immobiliengeschäfte oder geschäftliche Entscheidungen: Eine rechtssichere Vollmacht ist die Basis dafür, dass Ihre Interessen auch dann gewahrt bleiben, wenn Sie selbst nicht vor Ort sein können.

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service für die Erstellung und Beglaubigung Ihrer Dokumente aus einer Hand. Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns direkt per Mail.

Unser Angebot im Überblick

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Handlungsfähigkeit abzusichern – individuell und fachgerecht.

  • Generalvollmachten: Rechtssichere Erstellung nach Ihren Bedürfnissen. Erstellen Sie diese direkt online mit unserem KI-Assistenten.

  • Unterschriftenbeglaubigung: Direkt bei uns im Haus für sofortige Gültigkeit.

  • Apostillen-Service: Auf Wunsch kümmern wir uns um die internationale Anerkennung (Überbeglaubigung) Ihrer Dokumente.

Für die Unterschriftsbeglaubigung können Sie direkt online einen Termin vereinbaren: Vereinbaren Sie direkt den Termin über unseren Notariatsassistenten (Chat).

Erstellen Sie eine Generalvollmacht direkt online

Erstellen Sie mit Hilfe unseres KI Notariatsassistenten eine Generalvollmacht. Es wird sichergestellt, dass diese die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Unser KI Assistent führt Sie durch den ganzen Prozess und steht Ihnen jederzeit mit juristischem Rat zur Seite.

Vereinbaren Sie anschliessend einen Termin bei uns im Notariat und lassen Sie Ihre Unterschrift beglaubigen. Generalvollmacht inkl. Beglaubigung für nur CHF 100.- (zzgl. MwSt.).

Nützliche Unterlagen

Reisegenehmigung und Fahrzeugvollmacht – Sicherheit auf jeder Reise

Eine notariell beglaubigte Vollmacht sorgt für rechtliche Klarheit und schützt Sie vor unnötigen Problemen im Ausland. Ob Ihr Kind mit nur einem Elternteil oder einer anderen Begleitperson reist, oder ob Sie ein fremdes Fahrzeug nutzen – mit einer von uns ausgestellten Vollmacht sind Sie immer auf der sicheren Seite.Die Kosten belaufen sich auf CHF 50.-.

Einverständniserklärung für ein mit nur einem Elternteil reisendes Kind

Eine Reisevollmacht eines Elternteils für sein Kind ist für internationale Reisen unverzichtbar. Unser Notariat stellt sicher, dass dieses Dokument rechtlich einwandfrei ist, damit Sie unnötige Probleme an Grenzkontrollen vermeiden können.

Für eine problemlose Nutzung eines fremden Fahrzeugs im In- und Ausland ist eine schriftliche Vollmacht zur Fahrzeugnutzung dringend empfohlen. Wir beglaubigen dieses Dokument notariell, um seine Gültigkeit zu garantieren und Ihnen rechtliche Sicherheit zu geben.

Vollmacht zur Benutzung eines Fahrzeuges durch Drittpersonen
Beglaubigung einer Unterschrift

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätigt ein Notar die Echtheit Ihrer Unterschrift. Dies ist in vielen Situationen notwendig, um Rechtssicherheit zu schaffen. Häufig wird eine Beglaubigung für offizielle Zwecke benötigt, wie beispielsweise für die Eintragung im Handelsregister oder den Bezug von Pensionskassengeld.

Beglaubigung einer Kopie

Bei einer Kopiebeglaubigung bestätigt der Notar die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Originaldokument. Dies wird oft verlangt, wenn die Echtheit einer Kopie nachgewiesen werden muss. Solche Beglaubigungen sind typischerweise für Bewerbungen bei Universitäten im Ausland, bei der Vorlage von Zeugnissen oder für offizielle Einreichungen bei Ämtern und Behörden erforderlich.

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person holding Two Paddles marker
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Beglaubigungstermin buchen

a notepad, pen, and cup on a table
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Wenn Sie direkt einen Beglaubigungstermin buchen wollen, so können Sie dies direkt mit unserem digitalen Notariatsassistenten erledigen. 

Apostille

Eine Apostille ist eine spezielle Beglaubigung, die die Echtheit einer öffentlichen Urkunde bestätigt, um ihre Verwendung im Ausland zu ermöglichen. Sie wird benötigt, damit ein Dokument in einem der Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt wird, ohne dass es eine weitere Beglaubigung braucht. Häufig sind Apostillen für Heiratsurkunden, Zeugnisse oder Handelsregisterauszüge erforderlich, die im Ausland vorgelegt werden müssen.

Es ist wichtig zu wissen, dass wir die Apostille nicht direkt ausstellen können, da dies die Zuständigkeit der kantonalen Behörden ist. Im Kanton St. Gallen ist hierfür die Staatskanzlei zuständig. Wir können jedoch die notarielle Beglaubigung für Sie vornehmen, die Sie anschliessend bei der Staatskanzlei für die Apostille vorlegen können. Gerne organisieren wir den gesamten Prozess auch direkt für Sie, indem wir uns um die notarielle Beglaubigung kümmern und anschliessend die Apostille für Sie bei der Staatskanzlei einholen.