Abschluss Ihrer EasyGov-Gründung
Die Gründung eines Unternehmens bringt viele administrative Schritte mit sich – mit der richtigen Unterstützung geht es aber einfach und strukturiert. Wenn Sie Ihre Firmendaten über EasyGov erfasst haben, ist der Grundstein gelegt. Was das Behördenportal des Bundes jedoch nicht abdeckt: Für die Gründung einer GmbH oder AG ist von Gesetzes wegen eine öffentliche Beurkundung durch einen Notar erforderlich. Genau hier übernehmen wir – und führen Ihre Gründung nahtlos ins Ziel.
Von EasyGov zur fertigen Gründung
Am Ende des EasyGov-Prozesses erhalten Sie das Dokument «Angaben zum Unternehmen». Damit sind Sie bei uns in zwei Minuten startklar: Kopieren Sie einfach den Inhalt dieses Dokuments und fügen Sie ihn in unseren KI-Notariatsassistenten ein. Der Assistent übernimmt Ihre Angaben, stellt allfällige offene Fragen – und Sie müssen nichts doppelt erfassen.
Notarielle Prüfung, Beurkundung und Handelsregister
Anschliessend schliessen wir den Prozess für Sie ab: Unser Notar prüft Ihre Angaben persönlich, erstellt die Gründungsunterlagen und nimmt die öffentliche Beurkundung vor – den gesetzlich zwingenden Schritt, damit Ihre GmbH oder AG entstehen kann. Danach reichen wir die Anmeldung beim Handelsregisteramt ein. In der Regel erhalten Sie innert 24 Stunden alle Unterlagen unterschriftsbereit; auf Wunsch läuft alles vollständig digital per qualifizierter elektronischer Signatur (QES).
So nutzen Sie die einfache Datenerfassung von EasyGov und legen den rechtlichen Abschluss direkt in notarielle Hände: Erfassung, Prüfung, Beurkundung und Handelsregister-Anmeldung aus einer Hand, zum transparenten Pauschalpreis – damit Sie sich ganz auf Ihren Start konzentrieren können.