Deutsche General- und Vorsorgevollmacht: rechtssicher in St. Gallen beurkunden
Niemand denkt gerne darüber nach, einmal selbst nicht mehr handeln zu können. Doch ein Unfall, eine schwere Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können jeden treffen – oft unerwartet. Wer für diesen Fall nicht vorgesorgt hat, überlässt wichtige Entscheidungen über die eigene Gesundheit und das eigene Vermögen dem Zufall oder einem gerichtlich bestellten Betreuer. Mit einer General- und Vorsorgevollmacht behalten Sie die Kontrolle in eigener Hand. Wir beurkunden diese Vollmacht für Sie rechtssicher nach deutschem Recht – an unserem Standort in St. Gallen, zu einem klaren Pauschalpreis.
6/14/20263 min read
Was ist eine General- und Vorsorgevollmacht?
Eine General- und Vorsorgevollmacht ist eine umfassende Vollmacht, mit der Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens ermächtigen, Sie in allen vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu vertreten. Sie verbindet zwei Funktionen in einem Dokument: Als Generalvollmacht wirkt sie sofort und erlaubt Ihrem Bevollmächtigten, Sie schon zu Lebzeiten und bei voller Gesundheit zu vertreten. Als Vorsorgevollmacht entfaltet sie ihre eigentliche Bedeutung für den Vorsorgefall – also dann, wenn Sie Ihre Angelegenheiten krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr selbst regeln können.
Die Vollmacht gilt grundsätzlich auch über den Tod hinaus und steht damit Ihren Erben zur Verfügung, bis diese eigene Entscheidungen treffen können. Selbstverständlich bleiben Sie jederzeit Herr des Geschehens: Solange Sie handlungsfähig sind, können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen.
Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?
Viele Menschen gehen davon aus, dass im Ernstfall automatisch der Ehepartner oder die Kinder für sie entscheiden dürfen. Das ist ein verbreiteter Irrtum. Liegt keine wirksame Vollmacht vor, muss das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen – und dieser kann auch eine Ihnen fremde Person sein. Der Betreuer unterliegt der Aufsicht des Gerichts, was Verzögerungen und zusätzlichen Aufwand für Ihre Angehörigen bedeutet.
Mit einer General- und Vorsorgevollmacht verhindern Sie genau das. Sie bestimmen selbst, wer Sie vertritt – und vermeiden eine gerichtlich angeordnete Betreuung. Ergänzend können Sie in einer Betreuungsverfügung festhalten, wer als Betreuer eingesetzt werden soll, falls eine Betreuung trotz Vollmacht einmal erforderlich werden sollte.
Welche Bereiche deckt die Vollmacht ab?
Die General- und Vorsorgevollmacht ist bewusst umfassend gestaltet. Sie ermächtigt Ihren Bevollmächtigten unter anderem in folgenden Bereichen:
Vermögens- und Bankangelegenheiten: Verwaltung Ihres Vermögens, Verfügungen über Konten und Depots, Erwerb und Veräusserung von Vermögensgegenständen, auch von Grundbesitz.
Rechts- und Steuerangelegenheiten: Abschluss und Kündigung von Verträgen, Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie in steuerlichen Belangen.
Gesundheit und Pflege: Einwilligung in ärztliche Massnahmen, Auswahl von Ärzten, Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie Entscheidungen über freiheitsentziehende Massnahmen.
Digitaler Nachlass: Verwaltung Ihrer Online-Konten, E-Mails, sozialen Netzwerke und sonstigen digitalen Daten.
Damit Ihr Bevollmächtigter im Alltag tatsächlich handlungsfähig ist, wird er vom Verbot des Insichgeschäfts (§ 181 BGB) befreit und ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen. Eine etwaige separate Patientenverfügung geht in medizinischen Fragen stets vor und ist für Ihren Bevollmächtigten bindend – Ihr persönlicher Wille bleibt also immer massgeblich.
Warum die Beurkundung in St. Gallen?
Deutsche General- und Vorsorgevollmachten können Sie rechtssicher bei uns in St. Gallen beurkunden lassen, da die Anerkennung durch die deutsche Rechtsprechung und europäische Verordnungen gesichert ist. Der materielle Inhalt der Urkunde richtet sich ausschliesslich nach deutschem Recht; lediglich die formelle Beurkundung erfolgt durch unseren öffentlichen Notar im Kanton St. Gallen. So profitieren Sie von einer Beurkundung in der Schweiz, ohne auf die Wirksamkeit nach deutschem Recht verzichten zu müssen.
Gerade für Deutsche mit Bezug zur Schweiz – etwa mit Wohnsitz, Familie oder Vermögen in beiden Ländern – ist dies eine komfortable und verlässliche Lösung.
Transparente Kosten dank Pauschalpreis
Wir bieten Ihnen absolute Kostentransparenz durch einen Pauschalpreis, der sich nicht am Wert Ihres Vermögens orientiert. Anders als bei einer wertabhängigen Gebührenberechnung wissen Sie von Anfang an genau, was die Beurkundung kostet – ganz gleich, wie umfangreich Ihr Vermögen ist. Das schützt Sie vor unüberschaubaren Kosten und unangenehmen Überraschungen.
Rundum-Service inklusive Formalitäten in Deutschland
Unser umfassender Service beinhaltet die Abwicklung aller Formalitäten in Deutschland. Auf Wunsch registrieren wir Ihre Vollmacht für Sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR). So ist sichergestellt, dass das Betreuungsgericht im Ernstfall von Ihrer Vollmacht erfährt und keine unnötige Betreuung anordnet. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur fertigen, registrierten Urkunde.
Ihr nächster Schritt
Vorsorge ist ein Akt der Fürsorge – für sich selbst und für Ihre Angehörigen. Mit einer General- und Vorsorgevollmacht treffen Sie heute eine klare Entscheidung, die Ihnen und Ihrer Familie im Ernstfall viel Unsicherheit erspart.
Zögern Sie nicht, uns für ein unverbindliches Erstgespräch zu kontaktieren und von unserem klaren Angebot zu profitieren. Wir beraten Sie gerne und erklären Ihnen verständlich, worauf es ankommt.
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Wir werden Sie nach erfolgter Datenerfassung für die öffentliche Beurkundung kontaktieren. Die Beurkundung findet in unseren Räumlichkeiten in St.Gallen statt.
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