© db-Legal AG I Anwaltskanzlei und Notariat in St.Gallen

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Unsere Büroadresse:

Advoro AG

Dufourstrasse 150

9000 St.Gallen

08:00 - 12:00 13:30 - 17:30

Montag bis Freitag

Vorsorgeauftrag

Unser Spezialangebot

Wir erstellen für Sie einen individualisierten Vorsorgeauftrag für nur CHF 380.- (exkl. MwSt.). Der Preis beinhaltet sowohl die Vertragserstellung wie auch die Beurkundung.

Haben Sie bereits einen Vorsorgeauftrag erstellt und wollen diesen nun öffentlich beurkunden lassen ? Kontaktieren Sie uns mit unten stehendem Formular und wir werden uns anschliessend bei Ihnen melden. Wir können Ihnen für die öffentliche Beurkundung einen attraktiven Pauschalpreis offerieren.

Alle unsere Angebote beinhalten eine erste unentgeltliche Beratung per Telefon durch einen Notar. Anschliessend entscheiden Sie, ob Sie von unserem Angebot profitieren wollen oder nicht.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich mit nachstehendem Formular und wir werden uns anschliessend für ein kostenloses Erstgespräch bei Ihnen melden:

    Der Vorsorgeauftrag

    Was geschieht, wenn Sie plötzlich urteilsunfähig werden? Wenn Sie schwer verunfallen? Wer entscheidet für Sie? Wer entscheidet für Ihr Unternehmen?

    Jede handlungsfähige Person kann mit einem Vorsorgeauftrag festlegen, wer sich im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit um ihre Betreuung und die Verwaltung ihres Vermögens kümmern und sie bei Rechtsgeschäften vertreten soll. Sie muss die Aufgaben der beauftragten Person, die eine natürliche oder eine juristische Person (z.B. eine Bank oder Organisation) sein kann, möglichst genau umschreiben. Sie kann auch Weisungen erteilen, wie diese Aufgaben zu erfüllen sind und etwa bestimmte Vermögensanlagen verbieten. Die Vertretung kann umfassend gelten oder beschränkt werden (z.B. auf finanzielle Angelegenheiten).

    Wer einen Vorsorgeauftrag errichtet, trifft eine Entscheidung von grosser Tragweite. Deshalb sind bestimmte Formvorschriften vorgesehen. Durch einen öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrag wird vermieden, dass insbesondere betagte Personen ein von Dritten verfasstes Papier unterschreiben, ohne sich hinreichend über dessen Inhalt Rechenschaft zu geben.

    Die Errichtung des Vorsorgeauftrags sowie dessen Hinterlegungsort kann beim Zivilstandsamt im Personenstandsregister (Infostar) eingetragen werden. Auf diese Weise stellt die betroffene Person sicher, dass ihr Vorsorgeauftrag nicht toter Buchstabe bleibt. Im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit erkundigt sich die Erwachsenenschutzbehörde beim Zivilstandsamt, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt, und prüft gegebenenfalls, ob er gültig errichtet worden ist. Sind sämtliche Voraussetzungen für seine Wirksamkeit erfüllt, händigt die Erwachsenenschutzbehörde der beauftragten Person eine Urkunde aus, worin ihre Aufgaben und Rechte festgehalten sind.

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    Hinweis

    Unser Notariat in St. Gallen erstellt öffentliche Urkunden und Beglaubigungen für die gesamte Schweiz. Es spielt keine Rolle wo Sie wohnhaft sind. Unsere Beglaubigungen und Beurkundungen sind überall gültig.

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